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AGB

Geltungsbereich Wir schließen Verträge nur zu unseren jeweils gültigen AGB. Unsere AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Unsere AGB gelten, nachdem sie dem Kunden einmal zugegangen sind, für alle folgenden Geschäfte des laufenden Geschäftsverkehrs. Neufassungen gelten ab unserem schriftlichen Änderungshinweis. Änderungshinweis. Entgegenstehende, abweichende oder einseitige Geschäftsbedingungen des Kunden verpflichten uns nicht, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen oder ungeachtet,vorbehaltlos Leistungen erbringen oder entgegennehmen, es sei denn, wir hätten ihnen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt

 

Angebotsgültigkeit, unsere Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Tage ab Erstellungsdatum. Außer es steht im Angebot eine andere Frist. Nach Ablauf dieser muss ein aktualisiertes Angebot angefragt werden.

 

Vertragsabschluss Es gelten ausschließlich unsere Vertrags- und Zahlungsbedingungen von Maschinen Härtel GmbH & Co. KG. Änderungswünsche sind vor einer Bestellung, mit uns besprechen. Der neue Status wird dann in einem aktualisierten Angebot, dem Kunden zugesandt. Weitere nachträgliche Veränderungen, die nicht beiderseitig vereinbart wurden, haben somit keine  rechtliche Gültigkeit. Auf schriftlichen Wunsch erfolgt eine Auftragsbestätigung schriftlich. Unsere Auftragsbestätigung bzw. Rechnung ist für den Umfang des Vertragsinhaltes maßgeblich.

 

Preise Unsere Preise verstehen sich ab Werk oder Lager und schließen keine Verpackung, Fracht, Porto, Wertsicherung und Transportversicherung ein, soweit nichts anderes vereinbart worden ist. Hinzu kommt

die Umsatzsteuer. Bei vereinbarten Auslandslieferungen (innerhalb EU und Drittländern) entrichtet der Kunde die anfallenden landesüblichen Steuern wie Mehrwertsteuer und sonstige Steuern, Verzollung selbst

 

Die jeweiligen Steuern für Ihrem Land sind auf diesen hydraulischen Pressen nicht inbegriffen. Ausfuhrlieferung in Drittländer erfolgt nach §6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG. Jeder Kunde ist verpflichtet, uns umgehend seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) mitzuteilen. Damit eine ordentliche Rechnung erstellt werden kann.

 

Zahlungsbedingungen. Es gelten ausschließlich die Zahlungsbedingungen von Maschinen Härtel GmbH & Co. KG. Änderungswünsche sind vor einer Bestellung, mit uns besprechen. Der neue Status wird dann in einem aktualisierten Angebot, dem Kunden zugesandt. Weitere nachträgliche Veränderungen, die nicht beiderseitig vereinbart wurden, haben somit keine  rechtliche Gültigkeit.

 

Zahlungen Die Zahlungen sind in EURO abzugs-, spesen- und kostenfrei an ein von uns bezeichnetes Bankinstitut zu zahlen. Von uns eingeräumte Zahlungs- und Skontofristen beginnen mit dem Rechnungsdatum. Vereinbarte Skontoabzüge sind nur zulässig, wenn sich unser Kunde nicht im Verzug mit anderen Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung befindet. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Überweisungsauftrags bei der Bank des Kunden bei ausreichender Kontendeckung maßgeblich.

 

Schecks werden grundsätzlich nicht akzeptiert.

 

Wir behalten uns vor, Zahlungen zur Tilgung der ältesten fälligen Rechnungsposten einschl. der angefallenen Zinsen und Kosten zu verwenden in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.

 

Erfolgt die Zahlung vom Kunden nicht sofort oder spätestens in fünf - sieben Tage nach Zugang unserer Rechnung / Benachrichtigung über die Bereitstellung der Ware zur Abholung bzw. bei besonders vereinbarter Anlieferung zwei Tage nach Anlieferung, gerät er in Verzug, es sei denn, ihm geht zuvor unsere Rechnung zu oder ein vereinbarter Zahlungstermin ist zuvor abgelaufen. In diesen Fällen gerät der Kunde bereits in Verzug, wenn er die Zahlung nicht spätestens einen Tag nach Rechnungszugang bzw. am Zahlungstermin bewirkt. Im Verzugsfall berechnen wir im kaufmännischen Geschäftsverkehr ab Fälligkeit zunächst Fälligkeitszinsen von  6% Punkten p.a.; ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 10 % Punkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz.

 

Grundsätzlich sind Zahlungsziele wie ein Lieferantenkredit oder andere Art anstatt einer Finanzierung durch eine Bank zu betrachten. (Warenkredit, Handelskredit) es ist ein Kredit, den ein Lieferant (Kreditor) seinen Kunden (Debitoren) durch Gewährung eines  Zahlungsziels für die Begleichung seiner Rechnung einräumen kann. Ein  grundsätzlicher Anspruch auf diese Art der Finanzierung über 30 Tage / 60 Tage /  90 Tage / 120 Tage besteht nicht..

Ergänzung zu Zahlungsziele   Grundsätzlich sind Zahlungsziele wie ein  Lieferantenkredit oder andere Art anstatt einer Finanzierung durch eine Bank zu  betrachten. (Warenkredit, Handelskredit) Es ist ein Kredit, den ein  Lieferant (Kreditor) seinen Kunden (Debitoren) durch Gewährung eines  Zahlungsziels für die Begleichung seiner Rechnung einräumen kann.

 

Ein  grundsätzlicher Anspruch auf diese Art der Finanzierung über 30 Tage / 60 Tage /  90 Tage / 120 Tage besteht nicht. Wir können ihnen das aber gewähren, über die Grenke Factoring. Hier wir eine Gebühr von 3% vom Auftragswert fällig.

Gegenanspruch Der Kunde kann gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist oder entscheidungsreif besteht. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht zudem nur auf Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis stützen, auf dem seine Verpflichtung beruht und ein solches auch nur dann geltend machen, wenn wir trotz schriftlicher Aufforderung des Kunden keine angemessene Sicherheit geleistet haben.

 

Gewährleistung Diese Gewährleistung  für 12 / 24 / 36 Monate je nach Lieferant gilt ab Lieferdatum und zum regulären Einschichtbetrieb a 7,5 Betriebsstunden. Umfasst ausschließlich alle Teile außer Verschleißteile. Eine Haftung für eine betriebsdebingte Abnutzung und für Verbrauchs- und Verschleißteile ist ausgeschlossen. Die Rücksendung von defekten Ersatzteilen zur Prüfung (falls notwendig) erfolgt für uns kostenfrei.

 

Verlust der Gewährleistiung In der Zeit der Gewährleistung dürfen nur original Ersatzteile des Hersteller verwendet werden. Ansonsten tritt ein Verlust der Gewährleistung ein.

 

Lieferung / Leistungsgefahr Lieferung und Versand erfolgen ab Werk / Lagerstandort, unverpackt und auf Gefahr des Kunden. Nach Gefahrübergang haften wir weder für Verlust, Untergang noch für Beschädigung. Mehrkosten die durch besondere Versandwünsche des Kunden entstehen, werden von ihm getragen.

 

Fixtermine Expresslieferungen, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Lieferverzögerungen können aufgrund von Arbeitskämpfen und unvorhersehbaren außergewöhnlichen Ereignissen Pandemie, Verkehrsstörungen usw.erfolgen. Diese befreien uns für die Dauer ihrer Ausführungen oder bei Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht, soweit wir die Störung nicht zu vertreten haben.

 

Retouren Rücksendungen werden nur nach schriftlicher Ankündigung und unserer vorherigen Annahmebe-

stätigung angenommen. Sie erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden, es sei denn, die rückgelieferte Ware ist mangelhaft.

 

Transport oder Lieferschäden Sollte eine Presse /Zubehör durch eine von uns beauftragte Spedition beschädigt geliefert werden, so ist dieser Schaden durch die Spedition sofort aufnehmen und unterschreiben zu lassen. Dieser Schaden ist uns sofort oder innerhalb von 3-5 Tagen zu melden.Eine Kopie der Schadensmeldung (Spedition) und Fotos sind uns auch umgehend per Mail an pressen@haertel-pressen.de zu senden. Schadensmeldung die später oder ohne Nachweise meldet werden, können dann nicht akzeptiert werden.

 

Liefermängel  Liegt ein Mangel an der gelieferten Ware vor, ist der Kunde nur berechtigt, Nachbesserung der Ware zu verlangen. Eine Nachlieferung ist ausgeschlossen, da diese regelmäßig unverhältnismäßige Kosten verursachen würde und dem Kunden durch den Ausschluss der Nachlieferung keine erheblichen Nachteile entstehen. Wahlweise können wir auch eine mangelfreie Sache nachliefern

 

Haftung Wird eine gekaufte bzw. bestellte Presse / Zubehör (Lagerware oder Ware die erst produziert wird) des Kunden  (gemäß vorliegenden Angebotes) nicht an-, abgenommen oder storniert, können wir eine Nichtabnahmeentschädigung in Höhe von 20 % des Kaufpreises verlangen; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden ist der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet.

 

Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht entweder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer zumindest fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht); letzterenfalls ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.

 

Die vorstehende Haftungsbeschränkung nach Ziffer 8.2 gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Organe sowie für unsere Erfüllungsgehilfen

 

Eigentumsvorbehalt Der Kaufgegenstand bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen – einschließlich sämtlicher dem Verkäufer aus Kontokorrentkrediten zustehender Saldoforderungen -, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder in der Zukunft zustehen, im Sicherungseigentum des Verkäufers. Somit haben wir das Recht unser Eigentum unwiderruflich wieder heraus zu holen.

 

Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für uns sorgfältig zu verwahren, auf eigene Kosten instand zu halten, instand zu setzen und in dem für einen sorgfältigen Kaufmann üblichen Rahmen gegen Abhandenkommen und Beschädigung zum Neuwert zu versichern und uns dies auf Verlangen unverzüglich durch schriftliche Bestätigung des Versicherers nachzuweisen

 

Der Kunde ist berechtigt, im ordentlichen Geschäftsverkehr über die Vorbehaltsware zu verfügen, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Der Kunde ist verpflichtet, beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware unsere Rechte in Höhe der Gesicherten Forderungen zu sichern, soweit dies im ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist. Dies kann dadurch geschehen, dass der Kunde den Übergang des Eigentums an den von ihm verkauften Waren an seine Abnehmer von deren vollständiger Bezahlung abhängig macht

 

Konstruktionsänderungen Wir behalten uns vor, Konstruktionsänderungen, die der technischen Verbesserung dienen, ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Entsprechend sind technische Daten aus Angeboten, Prospekten, Werbung etc. freibleibend und unverbindlich. Farbangaben sind unverbindlich.

 

Erfüllungsort ist der Sitz unserer Hauptverwaltung in 42659 Solingen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Handelsgeschäfte mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist für beide Teile der Sitz unserer Hauptverwaltung in 42659 Solingen (§ 38 ZPO). -. Wir können unseren Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch nehmen. Rechtsprechung  Es gilt deutsches Recht. Das Übereinkommen der vereinbarten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG-„Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen.

 

Salvatorische Klausel Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Liefergeschäftes ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder übrigen Teile solcher Klauseln nicht berührt.

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